Unsere mitglieder

Der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) gehören vierzehn Staaten an.
Die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen und zur Umsetzung der C.I.P.-Beschlüsse per Gesetzgebung (Erlass, Verordnung, Gesetz etc.). Verwahrer des Übereinkommens ist die belgische Regierung.